Selbst gemachte Naturkosmetik verkaufen oder verschenken
Immer mehr Menschen finden Gefallen an der Herstellung von Kosmetik. Seife sieden, Cremes anrühren, Zahncreme selber machen – tolle Alternative zu herkömmlichen Produkten und für einige ein lieb gewonnenes Hobby. Der / die eine oder andere hat sicher auch schon einmal darüber nachgedacht, mit diesem Hobby etwas zu verdienen und Seifen oder Badebomben auch zu verkaufen. Was sich so einfach anhört, ist jedoch in Wahrheit gar nicht so einfach umzusetzen. Der Grund ist die sogenannte Kosmetikverordnung. Dennoch könnt ihr eure Kreationen unter die Leute bringen, aber eins nach dem anderen.
Selbst gemachte Naturkosmetik verkaufen
In der Kosmetikverordnung ist ganz genau geregelt, wie vorzugehen ist, wenn man Kosmetikprodukte verkaufen möchte. Hier ist beispielsweise vorgeschrieben, dass Kosmetikprodukte, egal welcher Art, eine Verpackung und Inhaltsangaben benötigen. Diese können auf der Verpackung selbst oder auf einem beigelegten Zettel stehen. Ebenfalls geregelt ist, wie die Angaben genau vorzunehmen sind. Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum, Chargennummer, Adresse des Herstellers, Gewicht, Verwendungszweck und die Angabe von Allergenen dürfen nicht fehlen.
Das ist aber bei Weitem noch nicht alles an Regelungen. Auch die Voraussetzungen für einen geeigneten Herstellungsort sowie -prozess sind vorgegeben. Es müssen ordentliche Räume vorhanden sein, Chargen müssen dokumentiert werden und ein Qualitätsmanagement muss vorhanden und nachvollziehbar sein. Hier müssen auch einwandfreie hygienische Bedingungen herrschen, was auch kontrolliert (Veterinäramt) wird. Alles zusammen muss bei den zuständigen Behörden angemeldet und abgenommen werden.
Einer der wichtigsten Schritte ist dann die Risikobewertung. Diese ist nicht nur aufwendig, sie kostet auch Geld. Hierfür muss ein Labor beauftragt werden, welches die Produkte und die Rezepte auf ihre Sicherheit und Unbedenklichkeit untersucht. Hierfür müssen sämtliche Inhaltsstoffe offengelegt werden und natürlich wird der Artikel selbst untersucht. Das heißt, jedes einzelne Rezept sollte bereits vorhanden sein und muss kontrolliert werden. Erst mit dieser Freigabe kann man selbst gemachte Naturkosmetik verkaufen.
Wer dies als Gewerbe betreibt, benötigt natürlich auch eine Gewerbeanmeldung und die entsprechende Anmeldung beim Finanzamt. Wie bei jeder Selbstständigkeit muss über Versicherungen nachgedacht und Preise kalkuliert werden.
Selbst gemachte Kosmetik verschenken
Für die Meisten ist diese Prozedur sicher zu umständlich, um ein paar Euro dazuzuverdienen, für eine Sache, die eigentlich nur ein Hobby ist. Dennoch könnt ihr eure selbst gemachte Kosmetik unter die Leute zu bringen. Niemand hindert euch daran, eure Schätze zu verschenken.
Gerade jetzt zur Weihnachtszeit ist selbst gemachte Naturkosmetik ein tolles Geschenk. Selbst gemacht, nützlich, pflegend und schön anzusehen. Wer nicht noch etwas selbst gemachte Seife fertig da hat, muss zumindest dies als Geschenk auf nächstes Jahr verschieben, da Seife etwas mehr Zeit zur Fertigstellung braucht.
Wer die Idee von selbstgemachter Kosmetik als Weihnachtsgeschenk aber toll findet und gerne umsetzen möchte, für den haben wir hier noch ein einfaches, aber dennoch schönes Produkt, was man toll verschenken kann: Selbst gemachtes Badesalz.
Claudia
5. November 2018 @ 13:56
Cooler Artikel, hat mir echt weitergeholfen. Ich hätte aber noch eine Frage die mich interessiert. Wie sieht es aus wenn ich einen Abend anbieten möchte bei dem jeder seine eigene Kosmetik herstellt. Ich gebe Anleitung und Tipps und die Gäste produzieren. ?
Wie stehe ich da rechtlich da ?
Vielen Dank
Gruß Claudia
Henriette
7. November 2018 @ 17:02
Der Kurs ist vergleichbar mit einem Sprachkurs. Solange du am Schluss nicht deine Kosmetik an den Mann oder die Frau bringen willst, sehe ich keine Probleme.
Corinna
11. Dezember 2018 @ 16:53
Das ist auch meine Frage. Die nehmen ja was mit. Aber haben es ja selbstgemacht und nicht zum verkauf. Vielleicht auf nummer sicher gehen mit einem haftungsausschluss?
Alexey Kurakin
18. Dezember 2018 @ 12:15
Ich bringe nach Deutschland paar Produkte aus Israel, Sachen wie Haare Öl ( moroccan argan oil ) Schampoo Mask und noch paar Sachen ohne SLS und ohne Saltz. Ich war mir sicher das ich hier nie schaffen werde diese Produkte hier überhaupt zu verkaufen. Danke Schön für die Information und ich probiere dann wieder L=))
Barbara
1. Dezember 2019 @ 21:48
Hallo;
interessanter Artikel, vielen Dank!
Ich werde demnächst ein Kosmetikstudio eröffnen, und würde da gerne selbstherstellte Produkte nutzen,… darf ich das oder was ist da zu beachten?
Vielen Dank für die Unterstützende Antwort!
Henriette
1. Dezember 2019 @ 21:59
Es gelten die Bestimmungen der Kosmetikverordnung.
Dr. Wöll
29. Dezember 2019 @ 20:49
Die Bestimmungen der Kosmetikverordnung unterscheidet nicht zwischen Verkauf oder Verschenken. Auch das Verschenken ist in Verkehr bringen und somit den Regeln unterworfen.
Lisa
9. Juli 2020 @ 11:44
Super Beitrag 🙂 Ich hätte jetzt noch eine Frage. Ist es erlaubt ein Buch (ebook) zu erstellen bei dem ich eigene Rezepte nenne und dieses zu verkaufen (die Kosmetikherstellung ist nur hobbymäßig, ich habe keine Ausbildung) oder verstößt dass auch gegen die Kosmetikverordnung?
Vielen Dank für die Auskunft.